An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.028
Ungleichbehandlung?
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Bürger beklagen
sich über die Begünstigung der Verursacher für die zunehmende Vermüllung
im Bereich der Kilianskirche und Bevorzugung durch kostenloses WLAN.
Aus dem „Echo" vom
25.03.2018: sei nicht nur zu entnehmen, daß zur Abhilfe der dort
auftretenden Probleme nicht nur WLAN in der Innenstadt, sondern auch in
größeren Flüchtlingsunterkünften montiert werden soll.
Wörtlich:
"Meine Frage dazu: ab wann steht es einem Bürger zu, daß ihm ein
kostenloses WLAN in seiner Wohnung zu Verfügung seht?
Ebenso steht im "Echo", die Stadt habe die Reinigungsintervalle im
Bereich der Kilianskirche und der Windgasse weiter erhöht. Dieses lädt
mich direkt dazu ein, meinen Müll hier wegzuwerfen. Bekomme ich dann ein
Bußgeld in Höhe von 10,00 € bis 25,00 € und andere nicht?
Angesichts des
Sonderaufwands im Reinigungsdienst müßten die Einnahmen der Stadt an
dieser Stelle nicht unerheblich sein, aber wahrscheinlich wird dort
garnicht kontrolliert, sonst sähe es dort nämlich nicht so aus!"
Wir fragen dazu:
1. Welche Kosten
entstehen der Stadt durch die beschriebene Einrichtung von WLAN;
2. welche
Zusatzkosten entstehen der Stadt durch den Sonderaufwand der
Stadtreinigung rund um die Kilianskirche;
3. bekommt die o.g. müllverursachende Person "dann ein Bußgeld in Höhe
von 10,00 € bis 25,00 € und andere nicht?" und wie hoch sind die
täglichen Extraeinnahmen des Ordnungsdienstes insbesondere im Bereich
der Windgasse?
Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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- es liegt eine
Teilbeantwortung vor -
Zu Punkt 2:
<*>
zur Reinigung um die Kilianskirche entstehen dem Betriebsamt derzeit
keine Mehrkosten.
Es wurde lediglich der Reinigungsschwerpunkt
verlagert.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Maier
Betriebsamt
<*>
auf Ihre Anfrage vom 27.03.2018 können wir Ihnen Folgendes
mitteilen:
Die Kosten für die Einrichtung von WLAN-Hotspots ergeben sich aus den
einmaligen Investitions- und laufenden Betriebskosten. Diese sind
abhängig von der Anzahl der Standorte und dem Anbieter. Zum Vergleich
der Aufwendungen wurden entsprechende Angebote eingeholt. Die Ergebnisse
sollen dem Gemeinderat vor der Sommerpause in einer öffentlichen
Drucksache zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Antwort auf Ihre zweite Frage bezüglich der Reinigungskosten im
Bereich der Kilianskirche wurde Ihnen durch das Betriebsamt bereits
zugesandt.
Zu Ihrer dritten Frage können wir Ihnen folgende Antwort des zuständigen
Ordnungsamtes mitteilen:
Grundsätzlich ahndet das Ordnungsamt das unzulässige Wegwerfen von
Kleinstabfällen mit einem
Verwarnungsgeld i.H.v. 15 bis 35 Euro. Bei unerlaubten Müllablagerungen,
die einen größeren Umfang aufweisen, wird jeweils ein Bußgeld verhängt.
Dieses kann -je nach Art und Menge des entsorgten Mülls-letztendlich bis
zu mehrere Hundert Euro betragen.
Die konkreten Gesamteinnahmen, die aus der Verfolgung von Müllsündern in
bestimmten StraßenÂ
zügen vereinnahmt werden, können anhand des Rechnungswesens, das der
BußgeldsteIle zur
Verfügung steht, nicht getrennt ermittelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Bocher
Amt für Familie, Jugend
und Senioren
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