<*> §
24 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 GemO gibt dem einzelnen
Gemeinderatsmitglied ein Frage- bzw. Informationsrecht in einzelnen
Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung.
Die Form einer Frage schließt
aus, dass dabei Wertungen, Feststellungen und Meinungsäußerungen
vorgebracht werden.
Das Fragerecht darf nicht dazu dienen,
allgemeine kommunalpolitische Grundsatzausführungen zu
machen oder es als - in Form der Frage
gekleidete - Kritik an der Gemeindeverwaltung zu benützen, da es nur dem
Zweck der Information dient.
Das Fragerecht kann auch nicht
für Werbung für bestimmte politische Anschauungen benutzt werden.
Ihre Anfrage Ziffer 1 vorn 18.3.2018
widerspricht insoweit den Anforderungen des § 24 Abs. 4 GemO.
Das Fragerecht setzt nach § 24 Abs. 4 Satz 1
Gema ferner voraus, dass sich der Auskunftsanspruch auf "einzelne
Angelegenheiten" der Gemeinde bezieht.
Einer einzelnen Angelegenheit
liegt stets ein konkreter und entscheidungsfähiger Sachverhalt zugrunde,
zu dem Fragen gestellt werden können und über den eine Entscheidung
getroffen werden muss.
Der Umfang der Beantwortung ist
beim Fragerecht gegenüber dem Auskunftsrecht nach § 24 Abs. 3 GemO
insoweit eingeschränkt, als sich eine Antwort lediglich auf die
gestellte Frage beziehen muss, während das Unterrichtungsrecht nach Abs.
3 auch eine umfassende Darstellung eines Zusammenhangs einschließt, d.h.
das Auskunftsrecht des einzelnen Stadtrats ist
gegenüber dem Auskunftsrecht einer Fraktion
bzw. einer Quorums-Anfrage eingeschränkt.
Es ist Herrn Oberbürgermeister Mergel indes
ein Anliegen, Ihnen zu verdeutlichen, dass mit den
kommunalen Finanzmitteln sparsam umgegangen
wird.'
Die Dienstfahrzeuge sind im Rahmen eines sog.
Behördenleasings der Kategorien Oberbürgermeister / Bürgermeister von
der AUDI AG geleast.
Bestandteil der Leasingverträge
ist seitens des Herstellers, dass die Fahrzeuge der Vertragspartner mit
einer Metallic- oder Perllackierung auszustatten sind.
Die Auswahl der Farbe innerhalb
der Lackierung ist kostenneutral.
Bei Sevillarot Metallic handelt
es sich um einen sehr dezenten dunklen Rotton, ähnlich den Farbtönen der
Vorgängermode!le des Dienstfahrzeugs, auf der Basis der Grundfarben
blau, grün, schwarz, d.h. auch schon in der Vergangenheit wurden
Dienstfahrzeuge benutzt, die nicht "schwarz" waren.
Die Nutzer der Fahrzeuge
entscheiden sich innerhalb des vertraglichen Rahmens für die Farbe ihres
Dienstfahrzeugs.
Im Ãœbrigen entspricht der 3,0-Liter-Motor
nicht der stärksten Variante, durch den geringeren Verbrauch gegenüber
den Dienstfahrzeugen früherer Jahre wird einerseits die Umwelt geschont
und auch das Stadtsäckel.
Aufgrund der gewährten Konditionen der
Hersteller ist festzustellen, dass sowohl der Fahrzeugtyp als auch die
Ausstattungsmerkmale die Leasingrate der Fahrzeuge nur unwesentlich
beeinflussen.
Aufgrund der allgemein gewährten sehr guten
Konditionen ist weiterhin festzustellen, dass der
Marketing Aspekt bei den Automobillieferanten
einen enormen Stellenwert einnimmt.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Ausführungen
weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Halter
Büro des Oberbürgermeisters
Replik dazu:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Anfrage an die Stadtverwaltung zum Thema
"Bürgermeister-Flotte"
wurde - auch im Rahmen der GemO - nicht vollständig beantwortet.
Anzumerken ist dabei, daß zur Anfrage der
bürgerliche Mißmut über die Anschaffung eines neuen Dienstfahrzeuges für
den Oberbürgermeister gegeben hat, die wohl durch eine entsprechende
Kommentierung des Vorgangs in der Heilbronner Stimme vom 17.3.2018, S.
33, ausgelöst wurde.
Nicht beantwortet wurde Punkt 2 der Anfrage. Wir fragen die
Stadtverwaltung deshalb:
Welche
Anschaffungs- und/oder Leasing- und Unterhaltungskosten verursachen die
derzeitigen Dienstfahrzeuge und im Vergleich die jeweiligen
Vorgängerfahrzeuge der Dezernenten?
Im Rahmen einer
nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen
Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir erneut um Abhilfe,
Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem
eMail.
Zwischenantwort vom 24.4.2018 dazu:
<*> die
rechtliche Klärungsphase Ihrer Anfrage vom 18.03.2018 ist noch nicht
abgeschlossen. Wir bitten daher noch um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Hannegret Halter
Büro des Oberbürgermeisters
22.5.2018
<*>
die verzögerte Antwort bitten wir zu entschuldigen.
Mit Email vom 29.3.2018 machen Sie geltend, dass Ihre Anfrage vom 18.3.2018 betreffend Ziffer 2 nicht vollständig beantwortet worden sei:
"Welche Anschaffungs-rund/oder Leasing- und Unterhaltungskosten verursachen die derzeitigen . Dienstfahrzeuge und im Vergleich die jeweiligen Vorgängerfahrzeuge der Dezernenten?"
Sie führen aus, dass zur Anfrage der bürgerliche Missmut über die Anschaffung eines neuen Dienstfahrzeugs für den Oberbürgermeister gegeben habe, der wohl durch eine entsprechende Kommentierung des Vorgangs in der Heilbronner Stimme vom 17.3.2018, S. 33, ausgelöst worden sei.
Gemäß Ihrer Formulierung scheint sich der "bürgerliche Missmut" insbesondere gegen die Farbe "Rot" zu richten.
Die Leasingverträge für die Dezernentenfahrzeuge haben eine Laufzeit von einem Jahr. Auf Grund des Marketing-Aspekts, der für die Automobillieferanten einen enormen Stellenwert einnimmt, werden günstige Leasingkonditionen eingeräumt; andererseits sinkt der Marketing-Effekt, wenn alte Modelle gefahren werden. Die Leasingverträge hatten daher schon immer eine kurze Laufzeit.
Die Neuanschaffung des Dienstfahrzeugs mit "Rot-Ton" ist allein der Farbpalette des Fahrzeugherstellers geschuldet und hat nichts mit Ideologie zu tun; auf die Tatsache, dass es sich beim Farbton "Sevillarot" um einen sehr dezenten dunklen "Rot-Ton" handelt, wurde bereits im Antwortschreiben vom 27.3.2018 hingewiesen. Auch ist nicht ersichtlich, dass ein Audi A 8 - der schon seit vielen Jahren von städtischen Oberbürgermeistern gefahren wird - zu protzig wäre. Im Übrigen sind u.a. Audi A 6 übliche Geschäftswägen von Geschäftsführern auch erheblich kleinerer Unternehmen als die Stadt Heilbronn mit einem Haushaltsvolumen zwischen 400 - 500 Mio. Euro.
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Bürgermeister - wie jeder sonstige Beschäftigte mit Dienstwagen - diesen zu versteuern hat. Ferner müssen alle Bürgermeister einen angemessenen Beitrag für die außerdienstliche Nutzung bezahlen.
Die Unterhaltungskosten in Bezug auf die verschiedenen Fahrzeuge sind nicht miteinander vergleichbar.
Diese werden u.a. bestimmt durch die Leasingrate, die Laufleistung eines Fahrzeugs, die Steuerklasse, die Modalitäten der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, die Kosten für Kraftstoff oder Reparaturen, Betreuungskosten durch das Betriebsamt usw., d.h. es fallen für die Fahrzeuge jedes Jahr unterschiedliche Kosten an. Die Unterhaltungskosten stellen sich (gerundet) wie folgt dar:
| 2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
HN-AN 10 | 10.200 € |
10.150 € | 12.200 € |
11.100 € | 8.350 € |
9.050 € |
HN-AN 46 | 14.100 € |
13.550 € | 5.500 € | | | |
HN-AN 75 | 9.600€ | 7.600 € | 10.550 € | 8.800€ | 8.150 € | 9.200 € |
HN-AN 50 | | | 1.500 € | 8.650 € | 7.650 € | 7.650 € |
HN-AN 68 | 11.600 € | 9.800 € | 8.700€ | 6.600 € | 7.400 € | 10.750 € |
Die Aufwendungen verdeutlichen hinreichend, dass dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hannegret Halter
Büro des Oberbürgermeisters
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