Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am  14.3.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.021 "Berberdorf"

Sehr geehrte Damen und Herren,


Im Bezirksbeirat Neckargartach wurde die Problematik der Landfahrer- oder Nichtseßhaftenansiedlung südlich des Tierheims angesprochen.

Dazu wurde sinngemäß erklärt, es handle sich um eine Angelegenheit, die die Stadtverwaltung in alleiniger Verantwortung entscheiden würde.


Wir fragen dazu.

1. Auf welcher Grundlage wurde diese Aussage gemacht;

2. plant die Stadtverwaltung in dieser Sache Veränderungen und wenn JA, welche?

 

Wir beantragen:

Auf Grund des öffentlichen Interesses an dieser Problematik handelt die Stadtverwaltung nicht selbst am Gemeinderat vorbei, sondern wird das Thema auf die Tagesordnung des Gemeinderats setzen und dieser trifft die Entscheidung.

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 31.3.2018

Eingang nach  17 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    bürgernah: Danke!

<*> Ihre Anfrage vom 14. März 2018 betreffend .Berberdorf" beantworten wir wie folgt:

Bei mietvertraglichen Angelegenheiten der laufenden Verwaltung ist das Liegenschaftsamt zuständig.
Selbstverständlich werden Sachverhalte, die in der Zuständigkeit des Gemeinderates liegen zur
Entscheidung vorgelegt.

Betreffend den Altböllinger Hof und die Böllinger Mühle scheidet die Errichtung von weiteren
Einfachstwohnungen und die Vermietung von Fläche für ein Berberdorf nach baurechtlicher Prüfung
aus.

Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens ist nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Semenass

Amt für Liegenschaften
und Stadterneuerung


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