An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.019 Fehlende Beantwortung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu folgender Anfrage an die Stadtverwaltung liegt uns bis heute
keine Stellungnahme vor:
Am 27.12.2017 um 13:07:
Bürgerbewegung PRO Heilbronn
An die Stadtverwaltung Heilbronn
Unterkunftskosten
Sehr geehrte
Damen und Herren,
zum Sozialdatenatlas 2017 (4. Fortschreibung) fragen wir an:
a) Wie vielen
Leistungsbeziehern von Grundsicherung SGB XII + SGB II in Heilbronn
reichen die gewährten Kosten der Unterkunft nicht zur Deckung Ihrer
effektiven Mietkosten? (Wir bitten dazu die Verwaltung der Stadt
Heilbronn um konkrete Angaben zu der Zahl der Bedarfsgemeinschaften
im ALG II + SGB XII - Bezug, die aus ihrem Regelsatz zu ihrer Miete
dazu zahlen müssen, weil das Jobcenter + Sozialamt deren
Unterkunftskosten nicht in voller Höhe anerkennt und übernimmt).
b) Wie viele Bedarfsgemeinschaften wohnen in Wohnraum, dessen Kosten
über den städtischen Mietobergrenzen liegen. Basis: Schlüssiges
Konzept der Stadt Heilbronn seit dem 01.09.2016.
c) Werden wegen besonderen persönlichen Voraussetzungen im
Einzelfall erhöhte Unterkunftskosten anerkannt, falls ja, in
welchen und wie vielen Fällen (z.B. Moratorium bei
Mietsenkungsverfahren und 10 % Aufschlag bei Neuanmietungen und
Altmietverhältnissen)?.
d) Wird die Stadt Heilbronn als Träger der Grundsicherung abgestimmt
mit dem Jobcenter und dem Sozialamt bis zur Vorlage neuer
Mietobergrenzen keine neuen Mietsenkungs-Verfahren einleiten, da
davon auszugehen ist, dass die angemessenen Kosten der Unterkunft
ansteigen und folgt sie der Empfehlung der Sozialgerichte und
erkennt bei Neuanmietungen + Altmieten im zeitlich längeren Bestand
und bei älteren (Bestandsmieten) „weitestgehend“ die Werte der
jetzigen Mietobergrenzen zuzüglich 10 % an?
e) Wird künftig bei den anzuerkennenden Unterkunftskosten zwischen
Angebotsmieten bei Neuanmietung und Bestandsmieten unterschieden?
(Da es hier Unterschiede gibt, spielt dies künftig bei der
Festsetzung von angemessenen Kosten der Unterkunft eine wesentliche
Rolle. Jeder Blick in eines der großen Wohnungssuchportale belegt
überzeugend, daß es hier ganz gewaltige Unterschiede gibt).
Im Rahmen
einer sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen
Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe,
Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail.
Vielen
Dank.
Mit
freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn
Hinweis:
-
Dies ist eine Anfrage gem. § 24
(4) GO
-
Anfragen und Antworten werden auf
www.pro-heilbronn.de ggf. anonymisiert veröffentlicht.
-
Amtliche Auskünfte müssen vollständig, richtig und
unmißverständlich sein (BGH III ZR 114/68 u.a.)
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder
rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige
Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben,
informieren Sie bitte sofort den Absender und löschen Sie diese
E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe
dieser E-Mail und der darin enthaltenen Informationen sind nicht
gestattet.
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir erneut um Abhilfe, Stellungnahme und
Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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auf Ihre Anfrage vom
09.03.2018 möchten wir Ihnen folgendes mitteilen.
1) Fehlende Beantwortung
Eine Anfrage mit dem Thema "Unterkunftskosten"
ging beim Amt für Familie, Jugend und
Senioren zum ersten Mal am 09.03.2018 ein.
Eine frühere Beantwortung war uns deshalb nicht
möglich. *
2) Wie viele Haushalte oder
Bedarfsgemeinschaften stehen derzeit im Bezug von Leistungen
in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende (SGB 11) und Sozialhilfe (SGB XII)?
Zum 31.12.2017 standen 1.297 Haushalte im
Bezug von Grundsicherungs- und
Lebensunterhaltsleistungen nach dem SGB XII.
Nach der aktuellen Statistik der Bundesagentur
für Arbeit vom November 2017 erhielten 4.714
Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB
11.
3) Wie viele Bedarfsgemeinschaften wohnen
in Wohnraum, dessen Kosten über den städt.
Mietobergrenzen liegen?
In der Sozialhilfe sind zum vorgenannten
Zeitpunkt 158 Haushalte über den Richtwerten des
schlüssigen Konzeptes.
Der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum
SGB 11 sind keine Zahlen zu dieser Fragestellung
zu entnehmen.
4) Werden wegen besonderer pers.
Voraussetzungen im Einzelfall erhöhte
Unterkunftskosten anerkannt, fall ja
in welchen und wie vielen Einzelfällen?
Aus individuellen Gründen (z.B. Alter,
Krankheit, Schwerbehinderung etc.) werden im SGB XII
bei 64 Haushalten Unterkunftskosten in
tatsächlicher Höhe anerkannt. Unter Berücksichtigung
individueller Gründe sind deshalb lediglich
noch 94 Haushalte (7%) über den derzeitigen
Mietobergrenzen angesiedelt.
Der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum
SGB 11 sind keine Zahlen zu dieser Fragestellung
zu entnehmen.
5) Wird die Stadt Heilbronn als Träger der
Grundsicherung abgestimmt mit dem Jobcenter
und dem Sozialamt bis zur Vorlage
neuer Mietobergrenzen keine neuen
Mietsenkungsverfahren einleiten, da
davon auszugehen ist, dass die angemessenen
Kosten der Unterkunft ansteigen und
folgt der Empfehlung der Sozialgerichte und
erkennt bei Neuanmietungen +
Altmieten im zeitlich längeren Bestand die Werte der
jetzigen MOG + 10 % an?
Das Amt für Familie, Jugend und Senioren
arbeitet derzeit an einer Fortschreibung der
bisherigen Richtwerte der angemessenen Kosten
der Unterkunft. Bereits heute werden
Ãœberschreitungen der Richtwerte im Bereich der
Bestandsmieten (z.B. durch eine
Mieterhöhung während des laufenden Bezuges) im
Einzelfall aus individuellen oder
wirtschaftlichen Gründen anerkannt. Im Übrigen
sind sowohl im SGB 11 als auch im SGB XII
Kostensenkungsverfahren bei unangemessenen
Kosten der Unterkunft gesetzlich
vorgeschrieben und geregelt.
6) Wird künftig bei den anzuerkennenden
Unterkunftskosten zwischen Angebotsmieten bei
Neuanmietung und Bestandsmieten
unterschieden?
Die Stadt Heilbronn wendet für den-Stadtkreis
Heilbronn die Richtwerte an, die das schlüssige
Konzept seit Sept. 2016 auf der Grundlage der
Produkttheorie des Bundessozialgerichtes für
den Vergleichsraum Stadt Heilbronn vorsieht.
Eine Differenzierung der angemessenen Kosten
der Unterkunft in Angebots- oder
Bestandsmieten ist nach der Rechtsprechung des
Bundessozialgerichtes und dem schlüssigen
Konzept nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Bocher
Amt für Familie, Jugend
und Senioren
* Anm.: Die Anfrage wurde am 27.12.2017 13:07 an 4
Empfänger der Geschäftsstelle des Gemeinderates versandt. Eine
Fehlermeldung liegt nicht vor.
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