An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.016
Probleme
in der Kehrhüttenstrasse
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Bürger beklagen sich über fehlende Parkplätze in der Kehrhüttenstrasse,
wörtlich:
"Wir wohnen in
der Kehrhüttenstrasse und die Anzahl von Parkplätzen hier ist sehr
niedrig.
Die ganze Strasse ist abends mit Autos zugeparkt und der Zustand
verschlechtert sich an den Wochenenden.
Jetzt werden 2 neue Häuser gebaut, was natürlich noch mehr Autos
bedeutet .
Es wäre schön, wenn Stadt Heilbronn hier einen Plan hätte,
vielleicht mehr Parkplatzen zu Verfügung zu stellen.
Dazu kommen noch die neue Hausbaustellen in der Kehrhüttenstrasse.
Diese sind sehr schlecht abgesichert in einem kinderfreundlichen
Gebiet, hier können die Kinder immer in die ungesicherten Gebäude
reinlaufen.
Wenn es windig ist, fliegen Teile durch ganz Biberach.
Die ganze Straße wird durch Lieferwagen zugeparkt und den Anwohnern
wurde mit Abschleppen gedroht.
Kein Zeichen gibt es dazu vom Ordnungsamt oder Baurechtsamt, trotzt
mehreren Beschwerden."
Wir fragen dazu:
In welcher Weise wird die
Stadtverwaltung zu den einzelnen Punkten für Abhilfe sorgen?
Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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<*> wir
haben Ihre Anfrage vom 06.03.2018 geprüft.
Im Juli 2015 wurde aufgrund von gefährlichen Situationen im
Kurvenbereich durch
Begegnungsverkehr ein Haltverbot angeordnet. Gleichzeitig war die Sicht
für querende Fußgänger
stark eingeschränkt.
Das Amt für Straßenwesen ist zusätzlich verpflichtet die Fahrbahnen so
zu beschildern, dass im
Einsatzfall auch große Rettungsfahrzeuge ungehindert und zügig den
Einsatzort erreichen können.
Weiter finden in der Kehrhüttenstraße regelmäßige Kontrollen des
ruhenden Verkehrs und auch
regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen statt. Insgesamt sind jedoch nur
wenige Fahrzeuge
beanstandet worden. Da es sich im Abschnitt zwischen der Weirachstraße
und der Ziegeleistraße um ein Mischgebiet handelt, dürfen LKW über 7,5 t
dort regelmäßig parken. Es handelt sich hier
überwiegend um Fahrzeugführer die Firmenfahrzeuge mit nach Hause nehmen.
Ferner werden
regelmäßig Transportanhänger einer ansässigen Firma abgestellt. Diese
Anhänger werden jedoch
mehrfach wöchentlich bewegt, so dass die Fahrzeuge nicht beanstandet
werden können.
Es werden die Kontrollen auch an Wochenenden und in den Abendstunden
fortgesetzt.
Grundsätzlich werden beim Bau von Wohngebäuden Kfz-Stellplätze nach § 37
LBO gefordert.
Demnach ist jede Wohneinheit ein geeigneter Kfz-Stellplatz herzustellen.
Dies wird bei jedem
Wohnbauvorhaben gefordert.
Eine Reduzierung oder Erhöhung der herzustellenden Kfz-Stellplätze ist
nur durch eine entsprechende Satzung (Bebauungsplan) möglich, dies ist
im Baugebiet Kehrhüttenstraße nicht der Fall.
Bei den Bauvorhaben in der Kehrhüttenstraße wurden die baurechtlich
notwendigen Stellplätze in
der Baugenehmigung gefordert.
Die Zuständigkeit für einen geordneten Bauablauf liegt in erster Linie
beim zuständigen Bauleiter
nach § 42 LBO. Dieser hat für einen sicheren bautechnischen Betrieb auf
der Baustelle zu sorgen.
Eine Baufreigabe für ein Bauvorhaben wird erst dann erteilt, wenn der
Bauherr der Baurechtsbehörde
einen Bauleiter für die Überwachung des Bauvorhabens benannt hat.
Sollte es Probleme diesbezüglich geben, wäre es in der Verantwortung des
Bauleiters für Ordnung zu sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Dirk Herrmann
Amtsleitung
Amt für Straßenwesen
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