Benachteiligung
Sehr
geehrte Damen und Herren,
Bezieher von SGB II (Hartz IV) und Bezieher von SGB XII
(Sozialhilfe) kritisieren, dass sie gegenüber von (anerkannten)
Flüchtlingen durch die Stadt Heilbronn bei der Bewilligung der
Kosten der Unterkunft (KdU) benachteiligt werden.
Die Verwaltung mietet für dezentrale Wohnunterkünfte für Flüchtlinge
Wohnungen direkt an zu einem Preis von +20% über dem Mitspiegel an.
An einem Beleg-Beispiel eines
2-Personen-Haushaltes (Bedarfsgemeinschaft) bedeutet dies konkret:
Mietspiegelfeld 2016 – Wohnung Baujahr
1960 - 1977:
60 qm Wohnung x 6,51 € Mittelwert = 390,60 € Kaltmiete.
60 qm Wohnung x 7,88 € Obergrenze Preisspanne = 472,80 €
Kaltmiete.
Ein +20%
über dem Mietspiegel (2016) bedeutet: 468,72 € bzw. 567,36 €
Kaltmiete.
Nach
dem neuen „Schlüssigen Konzept“ der Stadt Heilbronn (seit
01.09.2016) erhalten Bezieher von Hartz IV und Sozialhilfe aber
nur:
60
qm x 6,38 € = 383,00 € Kaltmiete (= Nettokaltmiete).
Es
handelt es sich hierbei um mehr als 1.244 Sozialhilfe Empfänger
(Stand: 12/2014) sowie um
4.457 Bedarfsgemeinschaften (Haushalte) Hartz IV (Stand:
12./015) und 1.029 Wohngeldhaushalte (Stand: 12/2014) in Heilbronn.
Wir fragen dazu:
1. Warum erfolgen diese Benachteiligungen der eigenen Bürger und
Bezieher von SGB II und SGB
XII?
2.
Werden Korrekturen für eine Anhebung der zu niedrigen Sätze für die
Benachteiligten angedacht und welche konkreten Schritte (auch
in zeitlicher Hinsicht) sind
zu erwarten?