Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten

Alfred Dagenbach, Ursula Dagenbach-Auchter und Heinz Schulz

abgesandt  am 10.2.2018

   Ihr Anliegen mitteilen

An die Stadtverwaltung Heilbronn

 

* 18.010 Bebauungsplan 32/27

Sehr geehrte Damen und Herren,


auf Grund des Verlaufs der Verhandlungen in der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2017 wurde zum TOP des o.g. BBauPl  der
Antrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes 37/27 abgelehnt.

 

Dazu entstehen nun folgende Fragen:

1. welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zum Schreiben der Bauherrschaft (nur im Original) und den darin enthaltenen Punkten ab;


2. inwieweit weichen die Angaben im Schreiben von denen der Stadtverwaltung in der Drucksache 353/17 ab;

3. trifft es zu, daß, während Baugesuche eingereicht wurden, der Bebauungsplan geändert wurde ohne die Antragsteller davon in Kenntnis zu setzen;

 

4. wie ist der aktuelle Stand seit Beschlußfassung durch den Gemeinderat am 18.12.2017 und wie wurde diese bisher umgesetzt;

 

5. treffen die Angaben zum im Schreiben auf Seite 3 erwähnten "Konsens" zu und auf welcher Beschlußlage gründet sich dieser ggf. mit welchen Folgen;

 

6. gibt es seitens der Stadtverwaltung von der Beschlußfassung abweichende Maßnahmen oder sind solche geplant, wenn JA, welche?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bürgerbewegung

PRO Heilbronn

 

Alfred Dagenbach
Stadtrat

Antworten der Verwaltung

Eingang am 28.2.2018

Eingang nach 18  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   könnte besser sein

<*>  in o.g. Angelegenheit nehme ich auf Ihr Schreiben vom 10.02.2018 Bezug.
Zu Ihren Fragen kann folgendes mitgeteilt werden:

Zu 1: Schreiben des Herrn *** vom 31.01.2018

In seinem Schreiben vom 31.01.2018 *** stellt Herr *** wesentliche Eckdaten zu den Genehmigungen, Verfahrensabläufen, Feststellungen und Aussagen, die vom Planungs­ und Baurechtsamt in den vergangenen Jahren zum unbebauten Grundstück *** und den Gebäuden *** und *** in 74080 Heilbronn getroffen wurden, falsch dar.

Gegenüber Herrn Oberbürgermeister Mergel hat das Planungs- und Baurechtsamt vor kurzem eine
ausführliche Stellungnahme abgegeben, in der dargelegt wird, wie sich die Abläufe in Bezug auf die
o.g. Grundstücke und die Korrespondenz mit Herrn *** in den vergangenen Jahren tatsächlich
dargestellt haben. Ob es angezeigt und zielführend ist, dass die Stellungnahme des Planungs- und
Baurechtsamtes, die eine Fülle von schützenswerten Daten enthält, allen Fraktionen des Gemeinderats zur Verfügung gestellt wird, hat die Verwaltungsspitze zu entscheiden.

Festhalten möchte ich an dieser Stelle nur, dass die Beschwerde des Herrn *** in sämtlichen
Punkten unbegründet ist. Dies wird durch das hier vorhandene Aktenmaterial belegt.


Zu 2: Zur Gemeinderats-Drucksache Nr. 353 vom 23.11.2017:

In der Gemeinderats-Drucksache Nr. 353 vom 23.11.2017, die dem Gemeinderat als Grundlage zur
Beschlussfassung über den Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans 37/27 "Nördlich Steinäckerstraße 11" vorgelegt wurde, wird sowohl der Sachverhalt. die Abläufe, das Planungserfordernis und die rechtlichen Grundlagen zur entstandenen und der zu lösenden Situation auf den Grundstücken *** und *** zutreffend dargestellt. In wieweit die dortigen Angaben vom Vortrag des Herrn *** im Schreiben vom 31.01.2018 abweichen, ist offensichtlich. Eine Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Punkt ist daher überflüssig.

Zu 3: Zum Zeitpunkt der Bebauungsplanänderung und den baurechtlichen Anträgen im Jahr 2014:

Der aktuell gültige Bebauungsplan 37/26 "Nördlich Steinäckerstraße", der sowohl für die betroffenen Grundstücke *** und *** als auch für die sich in westlicher Richtung anschließenden Grundstücke bis zur *** hin gilt und Beherbergungsnutzungen im vorliegenden Gewerbegebiet für unzulässig erklärt, trat am 02.10.2014 nach Durchführung des förmlichen Bauleitplanverfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Kraft. Über den Inhalt des B-Plans wurde die Öffentlichkeit im Zuge der Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorgaben des BauGB informiert.

Zum unbebauten Grundstück *** wurde dem Planungs- und Baurechtsamt im März 2014 von der *** (Grundstückseigentümer) unter dem AZ: BGV14/0138 eine Bauvoranfrage zu einem ***-Neubau  *** vorgelegt. Ãœber die im Rahmen der Bauvoranfrage gestellten Einzelfragen hat das Planungs- und Baurechtsamt mit Bescheid vom 27.06.2014, d.h. noch vor dem Inkrafttreten des B-Plans 37/26, positiv entschieden. Ãœber die Inhalte des späteren B-Plans 37/26 wurde in diesem Verfahren in Folge dessen nicht informiert.

Zum Gebäude *** wurde dem Planungs- und Baurechtsamt am 16.10.2014 unter dem
AZ: BGV14/0554 ein Bauantrag auf Nutzungsänderung der Räume im EG und 1. OG *** vorgelegt. Die Antragstellerin (***) wurde in diesem Verfahren mit Schreiben vom 05.11.2014 nicht nur ausdrücklich auf die Unvollständigkeit des Antrags, sondern auch über die der beantragten Nutzung entgegenstehenden Festsetzungen des am 02.10.2014 in Kraft getretenen B-Plans 37/26 informiert.

Zu 4: Aktueller Verfahrensstand seit der Beschlussfassung des Gemeinderats am 18.12.2017:

Durch den Beschluss des Gemeinderats vom 18.12.2017 zur GR-Drucksache Nr. 353 stand fest, dass die in den Gebäuden *** und *** ohne baurechtliche Genehmigung aufgenommenen Beherbergungsnutzungen nicht legalisiert werden können. Das Planungs- und Baurechtsamt hat die Eigentümer/Betreiber der Grundstücke *** daher gemäß dem Auftrag des Gemeinderats mit Anhörungsschreiben vom 18.01.2018 aufgefordert. die illegalen ***nutzungen zu beenden. Der Erlass gebührenpflichtiger Anordnungen wurde angekündigt. Die Frist zur Stellungnahme läuft noch bis Ende Februar.

Zu 5: Zur Konsens-Behauptung des Herrn ***:

Wie in der GR-Drucksache Nr. 353 vom 23.11.2017 unter Ziffer 8 "Städtebaulicher Vertrag/Einnah­
men und Ausgaben" vermerkt, hat sich Herr *** in der Tat in einem städtebaulichen Vertrag zur
Tragung sämtlicher Sach- und Planungskosten, die bei der Aufstellung des Bebauungsplanes 37/27
"Nördlich Steinäckerstraße ***" entstanden sind bzw. noch wären, verpflichtet. Dabei trifft es zu, dass auch die Verwaltung die Option zur Änderung des Planungsrechts nicht ausschloss, wobei stets der Vorbehalt deutlich gemacht und im städtebaulichen Vertrag auch ausdrücklich festgehalten wurde, dass ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß Baugesetzbuch nicht begründet werden kann und diesbezügliche Haftungen seitens der Stadt ausgeschlossen sind. Wie gesetzlich vorgesehen, oblag die Entscheidung über die Aufstellung eines Bebauungsplans 37/27 damit ausschließlich dem Gemeinderat (GR-Drucksache Nr. 353 vom 23.11.2017).

Grund der Kostenübernahmeerklärung des Herrn *** und der sonstigen Vertragsvereinbarungen
war damit einzig und allein sein persönliches Interesse, die als Eigentümer und Betreiber in den Gebäuden *** aufgenommenen Beherbergungsnutzungen infolge einer evtl. erfolgenden Änderung des Planungsrechts weiterbetreiben zu können. Andere Behauptungen des Herrn *** sind/wären grob falsch.

Eine Zusage, dass die ohne baurechtliche Genehmigung in den Gebäuden *** aufgenommenen Beherbergungsnutzungen nachträglich durch Erteilung baurechtlicher Genehmigungen legalisiert werden können, wurde Herrn *** von Mitarbeitern des Planungs- und Baurechtsamtes zu keinem Zeitpunkt erteilt. Dies ergibt/verifiziert sich schon aus der Tatsache, dass ansonsten die von Herr *** eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen weder sinnvoll noch zielführend gewesen wären.

Zu 6: Umsetzung des GR-Beschlusses vom 18.12.2017, Maßnahmen der Verwaltung:

Die Stadtverwaltung ist an den Beschluss des Gemeinderats vom 18.12.2017 gebunden. Dem Auftrag des Gemeinderats kommt die Verwaltung mit den gebotenen und möglichen Mitteln des Verwaltungsrechts nach. Auf die Ausführungen unter Punkt 4 wird verwiesen.

Bitte beachten Sie, dass dieses Schreiben schützenswerte Daten [Anm.: hier durch *** ersetzt] und Informationen enthält, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Böhmer

Planungs- und Baurechtsamt


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