An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.007
SLK:
Biogasanlage
Sehr geehrte Damen
und Herren,
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Informationen
zufolge, auch aus unbefangenen Medien, soll bereits am 17.4.2015 ein
Bußgeldbescheid des LRA Heilbronn wegen einer illegal betriebenen
Biogasanlage im nördlichen Landkreis ausgestellt worden sein. Eine
Privilegierung dafür sei nicht vorhanden.
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Darüber hinaus
soll die SLK eine öffentlicher Ausschreibung über millionenschwere
Lieferverträge mit dieser Anlage unterlassen haben.
Wir fragen dazu:
1. Treffen diese Angaben zu?
2. Wenn JA:
a) Auf Grund
welcher Bestimmungen kann diese Biogasanlage weiter betrieben werden?
b) Welche
Konsequenzen sind bisher aus der unterlassenen Ausschreibung erfolgt
bzw. werden noch folgen?
c) Sind den
Mitgliedern des Aufsichtsrates diese Vorgänge bekannt, von diesen
gebilligt oder beschlossen worden?
d) Liegt ein
strafbares Verhalten der Beteiligten vor?
3. Wenn NEIN,
weshalb nicht?
Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
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<*> Die
Stadtverwaltung hat Ihre Fragen an die SLK-Kliniken mit der Bitte um
Stellungnahme weitergeleitet. Die SLK-Kliniken haben Ihre Fragen wie
folgt beantwortet:
"Über einen Bußgeldbescheid gegen eine
Biogasanlage ist uns nichts bekannt.
Die SLK-Kliniken betreiben
keine Biogasanlage.
Die SLK-Kliniken haben einen
Liefervertrag mit dem Betreiber einer Biogasanlage geschlossen.
Auf Grund der technischen
Besonderheiten des Projektes konnte auf eine europaweite Ausschreibung
verzichtet werden.
Der Aufsichtsrat wurde
seinerzeit über den Vertragsabschluss informiert."
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Beggötz
Stabsstelle Stadtentwicklung
und Zukunftsfragen
LeserFORUM - Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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