Anfrage | |||
An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn | . Die Antwort dazu | ||
Anfrage | Heilbronn, 21.1.2007 | ||
Stadträte | Alfred Dagenbach, Dr. Christian Haellmigk | ||
Bezirksbeiräte | Heiko Auchter, Fred Steininger | ||
Betreff | - Einhaltung der Reinigungs- Räum- und Streupflicht | ||
Bürger beklagen sich darüber, daß Straßenanlieger sich per Hinweisschild offenbar selbst von der Verpflichtung der Einhaltung der Reinigungs- Räum- und Streupflicht befreien, insbesondere entlang der Rollwag- und Bergstraße. 1. Gilt Die Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehflächen der Stadt Heilbronn nicht für alle Anlieger gleichermaßen? 2. Übernimmt durch eine solchermaßer (selbst-)erteilten Befreiung die Stadt Heilbronn die Haftung im Schadensfalle? 3. Wie können im Rahmen der Gleichbehandlung aller für Grundstücke Verantwortliche in den Genuß derselben (selbst-)erteilten Befreiung gelangen, bedarf es dazu einer Genehmigung, wenn ja: durch wen und wo einzuholen, wenn nein: wo und wie wird dies allegemein bekannt gemacht? 4. Wer haftet für die im anderen Fall rechtswidrige Duldung solcher, in diesem Falle selbst erteilter, Befreiungen? |
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Antwort der Verwaltung Achtung: Der Text ist vom Original gescannt. Übertragungsfehler sind daher möglich. |
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Einhaltung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Ihre Anfrage vom 21.1.2007
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,
Die von Ihnen gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet: |