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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn | . Die Antwort dazu | ||
Anfrage | Heilbronn, 29.3.2007 | ||
Stadträte | Alfred Dagenbach, Dr. Christian Haellmigk | ||
Bezirksbeiräte | Heiko Auchter, Fred Steininger | ||
Betreff | - Siebeneichgasse | ||
1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung dazu ab: Anwohner beklagen sich darüber, a) daß in der Siebeneichgasse trotz Halteverbot, Brandschutzzone und Anwohnerzone ständig auch in der Weise geparkt wird, daß Einfahrten insbesondere auch durch Lieferantenfahrzeuge zugeparkt werden; b) daß von Seiten der Verwaltung dagegen nicht, insbesondere nicht nachhaltig unter Inanspruchnahme aller Möglichkeiten wie Abschleppen der Fahrzeuge, vorgegangen wird. 2. In welcher Form wird für Abhilfe gesorgt?
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Antwort der Verwaltung Achtung: Der Text ist vom Original gescannt. Übertragungsfehler sind daher möglich. |
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Siebeneichgasse
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach, Sie haben folgende Antrage gestellt:
Das Zuparken privater Grundstücksein- und ausfahrten kann vom Grundstückseigentümer beim Ordnungsamt auf der Grundlage des Landesordnungswidrigkeitengesetzes schriftlich zur Anzeige gebracht werden.
In der Siebeneichgasse wurden in Einzelfällen, zum Beispiel beim Blockieren der Müllabfuhr, Abschleppmaßnahmen angeordnet.
Mit freundlichen Grüßen |