Anfrage | |||
An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn | . Die Antwort dazu | ||
Anfrage | Heilbronn, 16.01.2007 | ||
Stadträte | Alfred Dagenbach, Dr. Christian Haellmigk | ||
Bezirksbeiräte | Heiko Auchter, Fred Steininger | ||
Betreff | - Artikel "Was ist bloß im sonst so noblen Osten los?" (HSt v. 12.1.2007) | ||
1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zu diesem Artikel insgesamt ab, insbesondere über den darin wiedergegebenen Unmut über die Heilbronner Stadtplanung? 2. Trifft es zu, daß 25 von 75 geschützten Bäumen im alten Klinik-Areal (jetzt Robert-Mayer-Höhe) Baggern zum Opfer fielen, bzw. wie ist die genaue Zahl solcher Fälle, wer kontrolliert und überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften, die auch sicherzustellen haben, daß Bäume so geschützt werden, daß sie nicht später durch baubedingte Beschädigungen doch absterben und wer haftet durch Unterlassung persönlich? 3. Wird hier durch Nichbeachtung und Befreiungen bei der Umsetzung der Gemeinderat hintergangen, der diesem Bebauungsplan seinerzeit nur unter der Voraussetzung des weitestgehenden Erhalts der parkähnlichen Charakteristik des Areals zugestimmt hat?
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Antwort der Verwaltung Achtung: Der Text ist vom Original gescannt. Übertragungsfehler sind daher möglich. |
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Ihre Anfrage vom 16.01.2007 zum Artikel „Was ist bloß im sonst so noblen Osten los?"
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,
Ihre Anfrage zu o.g. Artikel in der Heilbronner Stimme vom 12.01.2007 beantworten wir wie folgt:
1. Die Heilbronner Stimme hat in dem genannten Artikel aktuelle Entwicklungen sowie Vorgänge aus der jüngeren Vergangenheit wiedergegeben. Es ist nicht erkennbar, worin sich in diesem Artikel Unmut gegen die Stadtplanung ausdrückt.
2. Zuständig für die Einhaltung der Bebauungspläne ist die Baurechtsbehörde. Diese überprüft im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Aufgabengebiete, ob die Vorschriften eines Bebauungsplans eingehalten werden. Im Baugenehmigungsverfahren wird insbesondere auch das Thema „Grün" allgemein und Bäume, respektive Planbäume im Besonderen, sorgfältig abgehandelt. Dabei gilt der Grundsatz, dass Bauvorhaben auf Planbäume Rücksicht zu nehmen haben. Durch entsprechende Auflagen, wie zum Beispiel hinsichtlich des Wurzelschutzes und Wurzelverbaues beziehungsweise die Begleitung des Bauvorhabens durch einen Fachmann, wird sichergestellt, dass die im Bebauungsplan festgesetzten Planbäume erhalten bleiben und auch nicht geschädigt werden. Diese Auflagen werden während der Bauphase überwacht.
3. Befreiungen für die Fällung von Planbäumen wurden und werden durch die Baurechtsbehörde nur erteilt, wenn die Befreiungsvoraussetzungen vorliegen. Die Baurechtsbehörde erteilt diese Befreiungen lediglich, wenn nur so die Bebaubarkeit eines Grundstücks auf sinnvolle Art und Weise ermöglicht wird und verbindet die Befreiung immer mit der Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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