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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn | . Die Antwort dazu | ||
Anfrage | Heilbronn, 15.03.2007 | ||
Stadträte | Alfred Dagenbach, Dr. Christian Haellmigk | ||
Bezirksbeiräte | Heiko Auchter, Fred Steininger | ||
Betreff | - Artikel "Fit für den OB-Wahlkampf" IV | ||
Auf unsere Anfragen vom 28.01.2007 bzgl. Anfragen v. 16.1.2007 und 13.10.2006 liegt neben auskunftsverweigernden Allgemeinplätzen (siehe Anlage) noch immer keine ausreichende Antwort vor. Sie wird hiermit nochmals angemahnt: A. Mit der unten angefügten Beantwortung [^] gehen wir nicht konform. Sie wird daher erneut angemahnt. Begründung: B. Daher wird nochmals die vollständige Beantwortung unserer Anfrage vom 13.10.2006 angemahnt, die wie folgt lautete: 1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung zum Artikel "Fit für den OB-Wahlkampf" von Mittwoch, 11. Oktober 2006 im Neckar-Express, S. 9 ab? 2. Trifft es zu, "dass gut 30 Prozent des Arbeitspensums bereits auf Himmelsbachs Wahlkampf (und Wiederwahl) ausgerichtet sind"? Wenn Nein: Wie hoch ist der Anteil, der dafür aufgewendet wird? 3. a) Welchen weiteren Aktivitäten geht der Oberbürgermeister neben seiner eigentlichen Aufgabe als gewählter Amtsinhaber nach (z.B. Aufsichtsrat, Verbandsmitglied usw.) b) Wie hoch ist die dabei anfallende Inanspruchnahme auf Kosten der Stadt Heilbronn? c) Welchen direkt nachvollziehbaren Nutzen hat die Stadt Heilbronn im Einzelnen davon? Begründung: Artikel im Neckar-Express v. 11.10.06: "Fit
für den OB-Wahlkampf |
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Antwort
der Verwaltung Achtung: Der Text ist vom Original gescannt. Übertragungsfehler sind daher möglich. |
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Anfrage vom 16.01.2007 Sehr geehrter Herr Dagenbach, |
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Weitere Antwort
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Anfrage vom 15. März 2007
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,
Sie mahnen eine ausreichende Antwort auf Ihre Anfragen vom 28. Januar 2007, 16. Januar 2007 und 13. Oktober 2006 an.
Ich möchte in dieser Sache abschließend nochmals antworten:
Als Stadtrat haben Sie das Recht, über einzelne Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung an den Bürgermeister schriftliche oder in einer Sitzung des Gemeinderats mündliche Anfragen zu richten, die binnen angemessener Frist zu beantworten sind. Das Fragerecht und die ihm entsprechende Auskunftspflicht des Bürgermeisters ist allerdings nach dem Gesetz nicht schrankenlos. Eine Begrenzung ergibt sich daraus, dass es sich um einzelne Angelegenheiten der Gemeinde oder ihrer Verwaltung handeln muss. Zu den Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung gehören sowohl die Angelegenheiten, für die der Gemeinderat und seine Ausschüsse zuständig sind als auch solche, die unter die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen. Ihre Anfrage betrifft ganz sicher keine Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung. Die Nebentätigkeiten und Ehrenämter, die ich neben meiner Tätigkeit als Oberbürgermeister ausübe, verpflichten mich zur Abgabe einer Nebentätigkeitserklä-rung nach § 8 Landesnebentätigkeitsverordnung. Dies hat gegenüber dem Regierungspräsidium als Dienstaufsichtsbehörde zu erfolgen und stellt eine dienstrechtliche und keine kommunalrechtliche Angelegenheit dar hinsichtlich der dem Gemeinderat keine Kontrollfunktion zusteht. Die Überwachung der Einhaltung, der sich aus dem Landesbeamtengesetz und der Nebentätigkeits-verordnung ergebenden Pflichten ist allein Aufgabe der Dienstaufsichtsbehörde. Daraus ergibt sich, dass dem Gemeinderat hier kein Auskunftsrecht zusteht. Im Übrigen sehe ich davon ab, den fraglichen Presseartikel zu kommentieren.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Himmelsbach |