Es wird beantragt:
Die Stadt
Heilbronn bewirbt sich umgehend um die Ausrichtung der
Bundesgartenschau 2015 in Heilbronn.
Begründung:
Es
zeichnet sich ab, daß die geplante Bundesgartenschau
Havelland im Jahre 2015 dort wegen
Nichtfinanzierung durch das Bundesland Brandenburg nicht
stattfinden wird.
Die Stadt erhält damit die einmalige Chance nutzen, um
die für 2019 in Heilbronn geplante Bundesgartenschau aus
dem Windschatten der ebenfalls in Baden-Württemberg nur
zwei Jahre zuvor am Bodensee stattfindenden
Internationalen Gartenschau (IGA) herauszunehmen.
Wie die Fraktion bereits bei der Verabschiedung der
Bewerbung befürchtet hat, wird dieser zeitliche Ablauf
bei einer gleichzeitig abgestuften Wertigkeit nicht
positiv auf die Besucherzahlen auswirken.
Der Karlsruher Gemeinderat wird sich am 24. April für
2015 über eine Bewerbung entscheiden mit der möglichen
Folge, daß es noch schwerer wird, als Anhängsel der
zwei kurz zuvor im Ländle stattgefundenen
Bundesgartenschauen noch großes Interesse für eine BuGa
2019 in Heilbronn zu wecken.
Ein entsprechender Karlsruher Beschluß hätte
gravierende und sogar gefährdende Auswirkungen auf die
Ausrichtung einer Bundesgartenschau in Heilbronn. Wenn es
jedoch gelänge, diese 2015 nach Heilbronn zu holen,
wäre es gegenüber der 2017 dann nachfolgenden
Internationalen Gartenschau ein hervorragendes
Auftaktsignal für das gesamte Bundesland.
|
Bundesgartenschau Heilbronn 2015
- Stellungnahme der Verwaltung zu ihrem Antrag vom 27.03.2007 -
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dagenbach,
mit Schreiben vom 27.03.2007 haben Sie folgendes beantragt:
„Die Stadt Heilbronn bewirbt sich umgehend um die Ausrichtung der Bundesgartenschau 2015 in Heilbronn".
Stellungnahme der Verwaltung:
Die derzeitigen Rahmenbedingungen für die Durchführung einer Bundesgartenschau, insbesondere auf dem Fruchtschuppenareal stellen sich wie folgt dar:
• Die Stadt Heilbronn hat sich um die Durchführung der Bundesgartenschau 2019 beworben und den Zuschlag dafür im November 2005 erhalten.
• Der letzte Mietvertrag im Areal Fruchtschuppen hat eine Laufzeit bis 2011. Der Mietvertrag Fruchthof Nagel läuft noch bis 2010.
• Über Teilbereiche im Norden des Fruchtschuppenareals kann die Stadt erst nach der Entwidmung des Bahnareals verfügen. Aus heutiger Sicht wird frühestens Ende 2008 / Anfang 2009 damit gerechnet. Das verbleibende Areal im Süden wird erst später entwidmet.
• Für die Räumung des Geländes und die Baufreimachung werden mindestens 2 Jahre benötigt, wobei dieser Zeitraum mit einer großen Unsicherheit behaftet ist (Altlasten / Kriegsaltlastenproblematik).
• Aus heutiger Sicht wird mit einem Bau- und Realisierungszeitraum von 8-10 Jahren gerechnet.
Eine frühere Durchführung der Bundesgartenschau im Jahre 2015 ist daher aus heutiger Sicht unrealistisch. Eine Bewerbung für die Ausrichtung der Bundesgartenschau im Jahre 2015 wird daher nicht empfohlen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Barz
|