An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.004
Erinnerung: Fehlende
Beantwortung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Durchsicht unserer
Vorlagen haben wir feststellen müssen, daß trotz Erinnerung vom
6.10.2017 noch immer zu nachfolgender Anfrage an die Stadtverwaltung uns
bis heute keine Stellungnahme vorliegt und die Zustände neuesten
Beschwerden zufolge nach wie vor unverändert bestehen.
Darüber hinaus herrsch Empörung darüber, daß eine Liste mit 55
Unterschriften dort wohnender Familien bis heute unbeantwortet bleibt
und offensichtlich ignoriert wird.
17.07.2017 :
"Kinderspielplatz"
Großgartacher Str. 208
Text der Anfrage vom 17.7.2017:
An die
Stadtverwaltung Heilbronn
"Kinderspielplatz"
Großgartacher Str. 208
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bewohner der Wohnanlage
Großgartacher Straße 208 beklagen sich zum wiederholten
Mal über die Zustände rund um den dortigen "Spielplatz".
Wörtlich:
"Das Thema
Spielplatz ist eine Katastrophe, wie schon erwähnt werden die
Kinder ständig von genervten Mitmietern belästigt und
angeschrien, die Fahrzeuge kommen mit überhöhter Geschwindigkeit
in den Hofbereich und Parken neben dem Spielplatz."
und in Folge dessen:
"Die Kinder der Großgartacher Straße 208/2/3/4 werden beim
Spielen auf der Spielplatz von anderen Mitmietern angeschrien
und belästigt, so daß die Familien aneinander geraten und heftig
streiten."
Auf frühere Korrespondenz unsererseits wird verwiesen.
Wie fragen dazu:
1. In welcher Weise wird hierzu endlich für Abhilfe gesorgt?
2. Wer ist überörtlich zuständige Aufsichtsbehörde (RP
Stuttgart, Berufsgenossenschaft, IHK, Ministerien etc. pp)?
Auf Wunsch von Herrn BM Hajek wird diese Anfrage auch an die
zuständigen Gremien der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH
direkt übermittelt, hier.
Geschäftsleitung und Aufsichtsratsvorsitzenden.
Im Rahmen einer
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen
Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per
zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
|
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung PRO Heilbronn
Alfred
Dagenbach
Stadtrat
|
|
|
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
|
<*>
- es liegt noch keine Antwort vor -
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
|
Bürger helfen Bürgern
-
Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Alfred Dagenbach,
Ursula Dagenbach-Auchter
und
Heinz Schulz
|
abgesandt am 12.1.2018 |
|
An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.003
SLK:
Arzt-Verträge
Sehr geehrte Damen
und Herren,
die fristlose Kündigung
von Kooperationsvereinbarungen durch SLK wirft laut
Medienberichten Fragen auf.
Demnach habe kurz vor Weihnachten die SLK-Kliniken
Heilbronn GmbH 18 Kooperationsverträge mit niedergelassenen Fachärzten
aus der Region fristlos gekündigt beziehungsweise für unwirksam erklärt.
Laut Staatsanwaltschaft Heilbronn gibt es aber keine Ermittlungen in
diesem Zusammenhang gegen die SLK.
Wir fragen dazu:
1. Trifft es zu, daß die SLK dazu in einem der Schreiben Bezug auf
§ 299a und § 299b Strafgesetzbuch, bei denen es um Bestechung und
Bestechlichkeit im Gesundheitwesen geht gegen Gewährung eines Vorteils
Bezug nimmt und welche konkreten Fälle hat es in diesem Zusammenhang
gegeben?
2. Wurden in der Vergangenheit rechtswidrige Verträge abgeschlossen, die
gegen § 31 Abs. 1 Berufsordnung Ärzte verstoßen haben?
3. a) Gibt es Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heilbronn in diesem
Zusammenhang gegen andere Beteiligte;
b) weshalb ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht wegen des Verdachts
strafbarer Handlungen in Folge der bestehenden Verträge?
4. Wenn es laut dem Oberbürgermeister Aufsichtsratsvorsitzender der
SLK-Kliniken, Harry Mergel, keine ,„Anhaltspunkte für nicht
gesetzeskonforme Vertragsgestaltungen" gegeben hat, weshalb gibt es
dann diese Schreiben der SLK-Geschäftsführung?
5. Wurde dieses Handeln der Geschäftsführung mit dem Aufsichtsrat
abgestimmt und genehmigt, bzw. weshalb nicht?
6. Waren die abgeschlossenen Verträge nun rechtswidrig oder nicht und
a) wenn JA, welcher Schaden ist für die SLK-Kliniken sowie den Steuer-
und Beitragszahlern entstanden;
b) wenn JA, welche Konsequenzen werden intern daraus gezogen;
c) wenn NEIN, welcher Zweck wird mit den fristlosen Kündigungen
tatsächlich verfolgt;
d) wenn NEIN, mit welchen Schadensersatzansprüchen ist zu rechnen?
7. Treffen Befürchtungen von im Bericht genannten Insidern zu, die
das SLK-Vorgehen als Versuch, Ärzte aus Kooperationen
herauszudrängen oder deren Konditionen mit neuen Verträgen zu
drücken, deuten?
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
|
<*> Die
Stadtverwaltung hat Ihre Fragen an die SLK-Kliniken mit der Bitte um
Stellungnahme weitergeleitet. Die SLK-Kliniken haben Ihre Fragenwie
folgt beantwortet:
1. Estrifft zu, dassin Schreiben der
SLK-Kliniken in allgemeiner Form auf die §§ 299 a, b StGB Bezug genommen
wurde. "Konkrete Fälle" im Sinne von Verstößen gegen diese
Rechtsvorschriften gibt es nicht.
2. Nein.
3. a) Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen andere Beteiligte sind uns nicht
bekannt.
b) Die Staatsanwaltschaft
hat Vorermittlungen aufgenommen. Nach unserem derzeitigem Kenntnisstand
hat die Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht. Gegenstand von
Vorermittlungen ist eine ergebnisoffene Prüfung.
4. Die Schreiben der
SLK-Kliniken an die niedergelassenen Ärzte vom Dezember 2017 waren eine
Reaktion auf Änderungen der rechtlichen Vorgaben im Sinne der
Interpretation und Anwendung der Gesetzeslage.
5. Eshandelt sich um einen
Vorgang im Zuständigkeitsbereich der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat
wurde informiert.
6. Esist davon
auszugehen, dassdie vertraglichen Vereinbarungen angepasst werden und
die Kooperationen in dann angepasster Form fortgeführt werden können.
Mit Schadenersatzansprüchen ist nicht zu rechnen.
7. Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Berggötz
StabsstelleStadtentwicklubg und Zukunftsfragen
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
|
Bürger helfen Bürgern
-
Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Alfred Dagenbach,
Ursula Dagenbach-Auchter
und
Heinz Schulz
|
abgesandt am 3.1.2018 |
|
An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.002
Mißbrauchter Mietzuschuß bei Hartz IV
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Vermieter beklagen sich darüber, daß trotz entsprechender
Formulareinträge, nach denen die Zahlungen nach § 22 SGB
II direkt an die Vermieter überwiesen werden sollen, dies nicht erfolgt,
sondern an die Hartz IV-Empfänger direkt ausbezahlt wird.
Demzufolge sollen diese
Mittel oftmals nicht an die Vermieter weitergeleitet und somit
straftatbewehrt zweckentfremdet werden.
Beschwerden von Vermietern
über diese Amtspraxis würden unter Hinweis darauf, die Begünstigten
müßten lernen, mit Geld umzugehen, abgewiesen.
Unabhängig davon, daß
diese Amtspraxis zur Verschärfung auf dem Wohnungsmarkt beiträgt
(Vermieter lehnen zunehmend eine Vermietung an Sozialhilfeempfänger ab),
fragen wir die Stadtverwaltung:
1. Entspricht diese
Darstellung der Praxis;
2. weshalb wird
nicht der Praxis des Landkreises gefolgt, der die KdU direkt an die
Vermieter leistet;
3. wie viele
derartige Fälle
a) gab es im Jahr 2017,
b) wurde von Amts wegen
Strafanzeige erstattet;
4. wie wird in
solchen Fällen sonst verfahren?
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
|
<*>
die Anfrage von Herrn Stadtrat Dagenbach vom 03.01.2018 ist am
18.01.2018 beim Jobcenter Stadt Heilbronn eingegangen.
Da diese Anfrage an die Stadt Heilbronn in deren Funktion als einer
der beiden Träger des Jobcenters Stadt Heilbronn gerichtet ist kann
sie vom Jobcenter Stadt Heilbronn nicht direkt beantwortet werden.
Zu der Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Grundsicherung für
Arbeitsuchende die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten
stärken. Dementsprechend werden die Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende grundsätzlich an den Leistungsberechtigten
ausbezahlt. Hierdurch wird ihm sowohl die Gestaltung einer
eigenständigen Lebensführung ermöglicht als auch dem
Sozialdatenschutz Rechnung getragen, indem Dritte nicht von der
Tatsache des Leistungsbezugs erfahren.
Mietzahlungen dürfen nur an den Vermieter überwiesen werden, wenn
der Leistungsberechtigte dies gegenüber dem Jobcenter ausdrücklich
beantragt oder wenn der Leistungsempfänger die ihm gewährten Kosten
der Unterkunft nicht zweckentsprechend verwendet. Eine präventive
Überweisung der Miete an den Vermieter ist demnach ausgeschlossen.
Auch das Jobcenter Landkreis Heilbronn überweist wie das Jobcenter
Stadt Heilbronn nur in den rechtlich zulässigen Fällen die
Mietzahlungen direkt an den Vermieter.
Fälle, in denen Leistungsberechtigte die SGB II-Leistungen für die
Kosten der Unterkunft nicht an den Vermieter weiterleiten, werden
statistisch nicht erfasst.
Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen erlauben dem Jobcenter nicht
die Erstattung einer Strafanzeige in Fällen, in denen die Miete
nicht an den Vermieter gezahlt wurde.
Stellv. Geschäftsführer, Bereichsleiter Leistung
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
|
Bürger helfen Bürgern
-
Initiativen von den PRO-Stadt- und Bezirksbeiräten
Alfred Dagenbach,
Ursula Dagenbach-Auchter
und
Heinz Schulz
|
abgesandt am 3.1.2018 |
|
An die Stadtverwaltung
Heilbronn
* 18.001
Sontheim: Lärm etc. II
Sehr geehrte Damen
und Herren,
weitere Bürger beklagen sich über
über Probleme in Sontheim.
Wörtlich:
a) Es ist 19:10Uhr am 01.01.2018 seit ungefähr 20 Minuten knallen bei
uns in der Lutz-Gotenstr. Böller an Böller es ist eine Granatensauerei
und eine Lärmbelästigung sondergleichen, einfach unverschämt. Es ärgert
einem wenn es solche Ungezogene Typen gibt die sich an nichts auch gar
nichts halten können. Diese Asozialetypen gehören empfindlich gestraft.
Es sind unsere sogenannten Gästen aus Erdoganland,diese werden von
unseren Politgrößen grossgezogen,stimmt dies.
Jetzt zu einen anderen Thema,in einigen Monaten wird es wieder warm und
die Grillsaison beginnt wieder mit all den negativen Eigenschaften.Ist
dies kein Thema für die Stadträte von HN. Eine verbindliche Grillzeiten
bzw.Grilltage zu Bsp:3 Tage in Monat verbindlich vorzuschreiben.Andere
Kommunen und Städte machen dies schon Jahre lang, nur Heilbronn gibt
eine Empfehlung heraus.Ich und meine Frau sowie meine Mitbewohner werden
durch die Rauchschwaden und Fleischgestank derart belästigt,dass wir uns
in den Sommermonaten nicht auf dem Balkon aufhalten können.Auch diese
Ursache wird von den Gästen aus Erdoganland verursacht. Wenn man sie auf
die Empfehlung der ST.HN. anspricht wird man ausgelacht. Soweit sind wir
im Mergelrautenland gekommen. Es ist eine Schande was in der BRD
vorgeht.Ich habe Angst wenn man danach etws sagt(nur freundlich sein)
dass man entweder abgestochen oder zusammengeschlagen wird.
Die deutsche Bevölkerung wird doch nicht geschützt, die die BRD nach dem
Krieg aufgebaut haben.
b) Seit ein paar Jahren wird die B27 über die Sontheimer- oder
Böckingerbrücke zur Neckartalstr. in Richtung Lauffen /N. geführt.
Aber bei Google Earth oder Google Maps ist sie an der alten Strecke
eingezeichent bzw. vorhanden. Das heißt Horkheimer-, Lutz-, Lauffener
Str.
Kann die Verwaltung dies nicht ändern lassen,in Anbetracht dass der
Auto-Lkw-Verkehr hier an der Lutzstr. enorm zu genommen hat. Uns
Anlieger wurde vor ca. 30 Jahren eine ruhige Zone versprochen. Ich muss
mich fragen, wurden wir ganz bewußt von der damalige Verwaltung mit
markanten und reisserischen Worten hinters Licht geführt?
Im Rahmen einer sparsamen
Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Stellungnahme und Rückantwort per zeit-
und kostensparenden einfachem eMail.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbewegung
PRO Heilbronn
Alfred Dagenbach
Stadtrat |
|
zu a):
<*> zu
Ziffer a) Ihrer Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Lärmbelästigung:
Beim Auftreten von Lärmbelästigungen sollte umgehend ein konkreter
Hinweis an die Polizei erfolgen, die dann ggfs. vor Ort über Maßnahmen
entscheiden kann.
Grillen:
Es Erfolgt von Seiten der Heilbronner Stadtverwaltung keine verbindliche
Festlegung von Grilltagen bzw. Grillzeiten. Beeinträchtigungen durch
Grillen auf Privatgrundstücken sind nicht durch die Stadtverwaltung
sondern von den jeweiligen Eigentümern oder Mietern privatrechtlieh zu
regeln .
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Werner
Ordnungsamt
Anm.: Antwort zu b) blieb bis
10.2.2018 offen
zu b):
<*>
die offizielle Routenführung der B27 geht über die Lauffener-, Lutz-,
und Sontheimer Straße. Der ortskundige Kraftfahrer wählt
selbstverständlich die Neckartalstraße, um schnell und direkt die Ziele
im Norden zu erreichen.
Zur Umwidmung von Bundesstraßen bedarf es eines sehr komplexen
Rechtsverfahrens, da eine Höherstufung der Neckartalstraße (
Landesstraße L 1106) auch entsprechende Auswirkung auf benachbarte
Kommunen hat. Voraussetzung für eine Umwidmung wäre u.a. eine
gutachterliehe Bewertung des Straßenzustandes inkl. der mit der Straße
verbundenen Straßeneinrichtungen ( z.B. Brückenbauwerke, Stützmauern,
Sonderbauten, usw.), die Vorlage einer Verkehrsnetzkonzeption mit
Bewertung der Verkehrsbelastung für die von der geänderten
Verkehrsführung betroffenen Nachbarkommunen und die Zustimmung dieser
Gemeinden. Nachdem im Haushalt derzeit keine Mittel zur Erstellung eines
solchen Gutachtens zur Verfügung stehen und aufgrund der Tatsache, dass
derzeit wegen des BAB-Ausbaus im Norden der Neckartalstraße erhebliche
Verkehrsbeeinträchtigungen und Einschränkungen für die
Verkehrsteilnehmer bestehen,
wird es bis zum Abschluss der Bauarbeiten derzeit für nicht zielführend
angesehen, ein Umwidmungsverfahren einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrardt
Amtsleiterin
Straßenverkehrsamt
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
| xxx
|
Zu Bürgeranliegen
im Jahr 2017
Hinweis:
<*> = Formularia (Absender,
Aktenzeichen, Anschrift, Anrede, Datum)
Da nicht alle Ämter zur
Beantwortung zeitökonomisch und sparsam per einfachem eMail arbeiten, sondern
zweitaufwendige Textprogramme bis zur teuren Briefpost nutzen (der zum
Untergebenen degradierte Bürger zahlt es ja), kann die Wiedergabe durch das
dadurch notwendige Scannen fehlerbehaftet sein.
Weitere Initiativen
wieder zurück
► = Siehe da
| | |